Stromkosten senken mit LED-Lampen
Veröffentlicht am 03.05.2012
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) brachte es letztens auf den Punkt: In jedem dritten Haushalt sind mittlerweile LED Lichter im Einsatz. Wer einen Blick auf die Energiebillanz wirft, dem wird schnell klar, warum das so ist: Die modernen Leuchtioden verbrauchen im Vergleich zu einer herkömmlichen Glühlampe über 80 Prozent weniger Strom. Das heißt, wenn eine vierköpfige Familie komplett auf LED-Beleuchtung umstellt, können im Jahr bis zu 90 Euro gespart werden. Das gibt im Urlaub ein schönes Taschengeld.Hoher Anschaffungspreis lohnt sich
LED-Lampen sind in den Standardformen E14 und E27 im Handel erhältlich und ersetzen jede Glühlampe mit einer Leistung bis zu 60 Watt. Mittlerweile sind sie in verschiedenen Farben erhältlich und eigenen sich aufgrund ihrer Robustheit auch für den Außenbereich. Ständiges An- und Ausschalten macht ihnen gar nichts aus und sie müssen sich nicht, wie Energiesparlampen, erst langsam aufheizen, sondern geben sofort nach dem Einschalten helles Licht ab. Mit einer Brenndauer von bis zu 15.000 Stunden und dem vergleichsweise geringen Stromverbrauch, lohnt sich auch der höhere Anschaffungspreis.
Quecksilber ade!
Ein wichtiger Punkt ist, dass in LED-Lampen keinerlei gesundheitsschädliches Quecksilber verbaut ist. Ein entscheidender Vorteil in Haushalten mit Kindern, in denen gerne mal etwas zu Bruch geht. Entsorgt werden LED-Lampen über spezielle Sammelstellen beim Fachhändler oder über den regionalen Wertstoffhof.
Tipp: Tauschen Sie doch erst mal eine Glühlampe aus und testen Sie, ob Sie mit der Lichtstärke, mit der Lichtverteilung und der Lichtfarbe zurecht kommen.
Sonnenschutzglas für angenehmes Raumklima
Veröffentlicht am 02.04.2012
Großzügige Fensterflächen sind heute ein entscheidendes Kriterium beim Hauskauf oder -bau. Aber bei steigenden Temperaturen während der Sommermonate heizen sich die Räume hinter dem Glas oft unangenehm auf. Die Innenräume können so schnell zur Sauna werden. Wer seine Räume auch im Sommer wohl temperiert haben möchte, setzt deshalb auf effektive Sonnenschutzgläser.Reflektion oder Absorption
Der Sonnenschutzeffekt wird entweder durch Reflektion oder durch Absorption erreicht. Bei der Reflektion wird auf das Fensterglas eine metallische Beschichtung aufgebracht, die die Sonnenstrahlen nach außen zurückgeben. Bei der Absorption werden schon bei der Glasherstellung z.B. Eisen- oder Kupferoxid beigemischt. Das hat den Effekt dass ein Anteil der Sonnenenergie vom Fenster aufgenommen wird und wieder nach außen abgegeben wird. Dabei bleibt die Sicht nach Außen ungetrübt und das menschliche Auge sieht kaum einen Unterschied zu herkömmlichen Fenstern. Der entscheidende Effekt ist dass bis zu 80 Prozent der Sonnenstrahlung nicht nach innen dringt. Einem unangenehmen Aufheizen der Innenräume wird so effektiv entgegen gewirkt. Auf weitere Schattenspender wie Markisen oder Jalousien, kann deshalb fast ganz verzichtet werden.
Saubere Fenster
Einen zusätzlichen Pluspunkt bieten solche Fenstergläser, die man gleichzeitig mit einer Selbstreinigungsfunktion ausstattet. Aufwändiges Fensterputzen entfällt somit, weil die UV-Strahlen der Sonne die Schmutzpartikel zersetzen. Ein kleiner Regenschauer oder zur Not auch die manuelle Reinigung mit klarem Wasser genügt, um die Verschmutzungen von der Scheibe zu entfernen. So kann Fensterputzen sogar zum Vergnügen werden.
Schimmel? Nein, danke!
Veröffentlicht am 01.02.2012
Schimmel in Wohnräumen ist mehr als nur ein Schönheitsfehler. Unbehandelt ist er gefährlich für die Gesundheit und schädigt die Substanz Ihres Hauses. Oft wird er zu spät entdeckt und hat sich dann schon längst hinter Schränken oder in Zimmerecken ausgebreitet. Besser ist es, wenn Schimmel gar nicht erst entsteht. Lesen Sie hier 5 Tipps, wie Sie Schimmelbildung durch Ihr Verhalten dauerhaft vermeiden können:1. Richtig Lüften: Mindestens morgens und abends sollte die verbrauchte Luft in allen Räumen durch Stoßlüften ausgetauscht werden. Besonders nach dem Kochen oder Duschen, wenn sich Wasserdampf gebildet hat, wird zusätzliches Lüften nötig.
2. Heizen, aber richtig: Gerade in der kalten Jahreszeit sollten die Räume gleichmäßig beheizt werden. Schalten Sie nie die Heizung ganz ab, weil sich sonst die Feuchtigkeit an den Wänden niederschlägt und dort Schimmel verursachen kann.
3. Abstand halten: Schränke, Regale und Polstermöbel sollten nach Möglichkeit nicht an Außenwänden aufgestellt werden, weil diese Wände kälter sind und Schimmel leichter entstehen kann. Damit die Luft gut zirkulieren kann, sollte außerdem ein Abstand von ca. 5cm zur Wand eingehalten werden.
4. Türen zu: Schließen Sie die Türen zwischen unterschiedlich beheizten Wohnräumen. Ansonsten trifft die warme Luft auf kalte Wände, kühlt ab, kondensiert und zieht evtl. feuchte Wände nach sich, was letzten Endes zu Schimmel führt.
5. Feuchte Luft vermeiden: Verzichten Sie auf jede Art von Luftbefeuchtung und trocknen Sie Ihre Wäsche auch im Winter draußen. Feuchtigkeit ist der Freund des Schimmels, bei Wärme und Trockenheit kann er dagegen gar nicht erst entstehen.
Entdecken Sie doch einmal Schimmel in Ihren Wohnräumen, sollten Sie ihn so schnell wie möglich entfernen, bevor seine Sporen die Raumluft befallen und zu Krankheiten führen.
Neue Trinkwasserverordnung: Legionellentest
Veröffentlicht am 04.01.2012
Immobilienbesitzer sind seit dem 01. November 2011 dazu verpflichtet, ihre Warmwasseranlagen einmal pro Jahr auf Legionellen testen zu lassen. Vermieter können die dabei entstehenden Kosten auf ihre Mieter umlegen.Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, die im 30 bis 50 Grad warmen Wasser leben und sich dort vermehren. Durch Tröpfcheninfektion übertragen sie sich auf den Menschen, wenn er fein zerstäubtes Wasser einatmet. Das passiert beispielsweise beim Duschen oder Spülen, in Whirlpools oder in Dampfbädern. Die Folge der Infektion ist die so genannte Legionärskrankheit, eine schwere Lungenentzündung, die im schlimmsten Fall tödlich endet.
Wer muss testen?
Mit der neuen Trinkwasserverordnung soll verunreinigtes Trinkwasser ausgeschlossen werden. Seit November 2011 sind Immobilienbesitzer dazu verpflichtet ihr Wasser einmal jährlich auf Legionellen testen zu lassen. Allerdings nur dann, wenn der Wasserspeicher mindestens 400 Liter fasst oder wenn die Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmer und Wasserhahn mindestens drei Liter Volumen aufweist. Ansonsten ist keine Prüfung notwendig.
Sicher durch Wasserprobe
Die Wasserproben müssen zuhause entnommen und an eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle geschickt werden. Das Prüfungsergebnis erhält man per Post und muss es innerhalb von zwei Wochen an das zuständige Gesundheitsamt weiterreichen. Die entsprechenden Formulare können online bei den Gesundheitsämtern heruntergeladen werden. Im Moment ist noch unklar wie die Behörden die vorgeschriebenen Tests überwachen werden. Trotzdem sollten Hausbesitzer ihrer Pflicht nachkommen, denn ein Versäumen könnte schon bald als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Wie hoch ist das Risiko?
In Deutschland wird die Zahl der Legionellenerkrankungen oft stark übertrieben dargestellt. Laut Robert-Koch-Institut gibt es jährlich nur knapp 400 diagnostizierte Infektionsfälle.
Brandschutz zu Weihnachten
Veröffentlicht am 22.12.2011
Laut der Eigentümer-Schutzgemeinschaft „Haus & Grund“ ist das Brandrisiko während der Weihnachtszeit besonders hoch. Deshalb sollte jeder Haushalt einen Rauchmelder und einen Feuerlöscher besitzen. In der Adventszeit brennen in deutschen Haushalten mehr Kerzen als im restlichen Jahr. Durch Unachtsamkeit kann sich das kleine Kerzenlicht schnell zum großen Wohnungsbrand entwickeln. Über einer brennenden Kerze entstehen Temperaturen bis zu 700 Grad Celsius, deshalb können sich leicht entflammbare Gegenstände und die trockenen Zweige vom Adventskranz oder vom Weihnachtsbaum schnell entzünden. Fangen die ausgetrockneten Tannenzweige erst einmal Feuer, kann der Brand blitzschnell auf Tischdecken, Gardinen und Möbel übergehen, wenn nicht gleich gelöscht wird. Deshalb sollte jeder Haushalt einen betriebsbereiten Feuerlöscher haben.
Unabhängig davon rät Haus & Grund dazu, im Haushalt einen Rauchmelder zu installieren. In neun Bundesländern ist das sogar schon Pflicht. Das kleine Gerät ist eine sinnvolle Investition für die Sicherheit der ganzen Familie. Wenn ein Brand nicht gleich bemerkt wird, schlägt der Rauchmelder Alarm. Er registriert kleinste Rauchpartikel in der Luft und meldet sich zuverlässig, damit der Brand schnell eingedämmt werden kann.
Ein Rauchmelder ist nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern das ganze Jahr über sinnvoll. Überlastete Stromkreise oder defekte Elektrokabel können zu gefährlichen Schwelbränden führen, die oft nicht gleich entdeckt werden. Rauchmelder reagieren hier besonders empfindlich auf den kalten Rauch, der beim Schwelbrand entsteht.
Wer noch keinen Rauchmelder hat, kann diesen ganz einfach nachrüsten. Batteriebetriebene Geräte sind besonders von Vorteil, weil sie auch funktionieren wenn der Strom ausfällt. Die Geräte sind mittlerweile nicht größer als eine Kaffeetasse und sind optisch nicht störend.
TÜV warnt vor Lichterketten
Veröffentlicht am 12.12.2011
Advent, Advent, ein Lichtlein brennt… Doch in deutschen Haushalten brennt jedes Jahr zu Weihnachten oft mehr als nur ein Lichtlein. Da hängen blinkende Sterne in den Fenstern und strahlende Weihnachtsbäume schmücken die Vorgärten. Doch laut TÜV sind nicht alle Lichterketten sicher.Lichterkettentest
Der TÜV Rheinland testete 24 Lichterketten auf ihre Sicherheit. Das ernüchternde Ergebnis: Nur eine der Ketten bestand den Test. Alle anderen Ketten wiesen erhebliche Mängel auf und entsprechen nicht dem deutschen Sicherheitsstandard. Mängel äußern sich z.B. durch schlecht isolierte Drähte oder Birnchen die im Dauergebrauch überhitzen. Sowohl das eine, als auch das andere kann zu Stromschlägen führen und im Extremfall sogar zum Brand.
Auf Qualität achten
Lichterfans sollten deshalb auf Nummer sicher gehen und beim Kauf auf Qualität achten. Produkte, die das GS-Zeichen tragen, versprechen dass die Lichterkette von einer neutralen Stelle überprüft wurde und dem deutschen Sicherheitsstandard entspricht. Daneben sollten die Herstellerangaben vollständig lesbar und die Bedienungsanleitung in deutscher Sprache vorhanden sein.
Sparsame LED-Lichterketten
Wem das immer noch zu unsicher ist, kann auf moderne LED-Technik umsteigen, die es mittlerweile auch in warmen Farbtönen gibt. Der positive Nebeneffekt: Die Leuchtdioden verbrauchen bis zu 80% weniger Energie. Zwar sind sie teurer in der Anschaffung, sparen beim Verbrauch aber so viel Energie ein, dass sich der höhere Preis bereits nach einem Weihnachtsfest rechnet.
Egal für welche Technik Sie sich entscheiden, grundsätzlich sollten Lichterketten nicht unbeaufsichtigt brennen und besser ausgeschaltet werden, bevor Sie schlafen gehen oder das Haus verlassen.
Kaminofen kaufen: Das sollten Sie beachten
Veröffentlicht am 01.11.2011
Abends mit einem Glas Wein vor einem gemütlich knisternden Feuer zu sitzen – die Vorstellung ist sehr verlockend. Wer sich die Lagerfeuerromantik ins Haus holen will, sollte vor dem Kauf einiges beachten.Zum einen ist der Kauf des Kaminofens abhängig von der Größe des Raumes, der beheizt werden soll. Denn es ist wenig effizient, wenn wegen zu großer Wärme ständig die Fenster geöffnet werden müssen. Damit heizt man sprichwörtlich zum Fenster hinaus.
Experten raten zu solchen Öfen, die sich an die Zentralheizung anschließen lassen. Damit der Kaminofen bei milden Temperaturen wie etwa im Frühjahr oder im Herbst, die Hauptheizung ersetzen kann.
Stückholz oder Holzpellets?
Geheizt werden kann entweder mit Holzpellets oder mit Stückholz. Wer auf Stückholz setzt, sollte genügend Platz für ein trockenes Holzlager haben. Trockenes Holz gibt mehr Wärme ab und setzt beim Verheizen weniger Schadstoffe frei als noch feuchtes Holz. Deshalb sollte der Lagerraum groß genug sein, um optimale Lagerbedingungen zu schaffen.
Wer in punkto Holz keinen großen Aufwand betreiben möchte, greift auf die Platz sparenden Holzpelletes zurück. Beim Kauf sollte auf das Umweltzeichen des Blauen Engels geachtet werden. Damit wird sichergestellt dass der Brennstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt und klimafreundlich getrocknet wurde. Außerdem bestätigt das Siegel, dass ausschließlich chemisch unbehandeltes Restholz verarbeitet wurde.
Tipp: Kaminöfen für Einzelräume dürfen bald nur noch in Betrieb genommen werden, wenn der Hersteller belegen kann dass die Grenzwerte gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (Stufe 1) eingehalten werden. Fragen Sie deshalb nach einem entsprechenden Nachweis.
Neues EU-Label für TV-Geräte
Veröffentlicht am 21.10.2011
Ab 30. November 2011 gibt es ein neues EU-Energielabel für TV-Geräte. An dem Label können sich Verbraucher in Zukunft orientieren, wenn sie wissen wollen wie viel Strom der neue Fernseher verbraucht. Alle Neugeräte müssen ab Ende November mit dem neuen Label ausgezeichnet werden.Einige Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler tragen bereits seit 13 Jahren ein Effizienz-Label. Jetzt wird auch für TV-Geräte ein europaweit einheitliches Label eingeführt, das schnelle Auskunft über den Energieverbrauch geben soll. Die Energieklassen reichen dabei von A bis G, wobei A einen niedrigen Stromverbrauch kennzeichnet und G einen hohen Verbrauch. Mit farblichen Balken hinterlegt (grün steht für wenig Verbrauch und rot für hohen Verbrauch) hilft das Label dem Verbraucher bei der Kaufentscheidung.
Die Initiative EnergieEffizienz der Deutschen Energie-Agentur GmbH hat berechnet, dass man mit der Anschaffung eines neuen Fernsehgerätes bis zu 70 Prozent Energie einsparen kann, wenn man sich für ein Gerät der Klasse A entscheidet. (Annahme: Strompreis 24 ct/kWh. Jährliche Stromkosten energieeffizientes Gerät (Klasse A) 25 Euro, jährliche Stromkosten ineffizientes Gerät (Klasse F) 80 Euro. Beide Geräte inklusive Tuner und mit einer Bildschirmdiagonale von mehr als 110 cm.)
Wer einen neuen Fernseher kaufen möchte, kann sich vorher auf der Internetseite der Initiative EnergieEffizienz (www.stromeffizienz.de) informieren. Dort werden über 200 Modelle mit Angaben zu Stromverbrauch und technischen Details gelistet.
Glücksbringer: Schornsteinfeger wird günstiger
Veröffentlicht am 21.09.2011
Eine Begegnung mit dem Schornsteinfeger bringt bekanntlich Glück und wer ihn anfasst hat noch viel mehr Glück. Doch mittlerweile hat der Glücksbringer immer weniger zu tun.Die Abstände der Umweltschutzprüfung an Gas- und Ölheizungen wurden verlängert. Anlagen die über zwölf Jahre alt sind, werden nur noch alle zwei Jahre und jüngere Anlagen nur noch alle drei Jahre überprüft und gereinigt. Vor der Änderung der Verordnung musste der Schornsteinfeger jährlich zur Kontrolle vorbei schauen.
Umweltschutzprüfung – Was wird gemacht?
Bei der Umweltschutzprüfung werden die Ölrückstände, die Abgasverluste und die Rußmenge gemessen sowie der Kohlenstoffdioxidgehalt bei Ölheizungen. Hausbesitzer sind dazu verpflichtet, die Prüfungen vom Fachmann durchführen zu lassen.
Die geänderte Verordnung ist zwar schon seit April 2010 gültig, doch der Verbraucher merkt jetzt erst die Kostenersparnis, da der Schornsteinfeger in manchen Jahren weniger Posten abrechnet.
Grund für die geänderten Kontrollintervalle ist der technische Fortschritt. Moderne Anlagen sind mittlerweile in der Lage sich selbst zu regulieren. Das heißt, dass die Geräte den Verbrennungsprozess selbst überwachen und anpassen können.
Umweltschutzprüfung – Was wird gemacht?
In den meisten Haushalten kommt der Schornsteinfeger trotzdem jährlich vorbei, denn neben der Umweltschutzmessung ist auch die so genannte Feuerstättenschau vorgeschrieben. Dabei werden Heizungen und Abgasanlagen auf ihre Brandsicherheit überprüft. Die Feuerstättenschau wird alle fünf Jahre durchgeführt und ab 2013 zwei Mal im Zeitraum von sieben Jahren. Nach Abschluss der Feuerstättenschau stellt der Schornsteinfeger eine Bescheinigung aus und, falls notwendig, eine Mängelmitteilung.
Ökologisch dämmen mit Zellulose
Veröffentlicht am 01.09.2011
Eine Studie der Zeitschrift „Altbau modernisieren“ hat es vor kurzem auf den Punkt gebracht: Bei rund 1/3 aller Eigenheime ist das Dachgeschoss nicht ausgebaut, obwohl dort ungenutzter Wohnraum schlummert. Der Dachboden könnte als Spielzimmer für die Kinder, als Atelier für den Hobbykünstler, oder als Gästezimmer genutzt werden.Wer den Dachboden ausbauen möchte, darf allerdings nicht an der entsprechenden Wärmedämmung sparen. Fachleute empfehlen das Dämmen mit Zellulose, weil diese günstig und umweltfreundlich ist und gute Schutzeigenschaften vor Hitze und Kälte vorweist.
Nachwachsender Dämmstoff
Zellulose ist ein nachwachsender und natürlicher Rohstoff, da es aus Altpapier und teilweise auch aus Alttextilien hergestellt wird. Im Gegensatz zu Plattenelementen gestaltet sich der Einbau von Zellulose sehr einfach. Der Dämmstoff wird mit Hilfe einer Verblasmaschine eingebaut, die ausschließlich von einem Fachmann bedient werden darf. Wer Zellulose in Eigenregie einbauen möchte, kann auf Zellulosedämmplatten ausweichen. Die Platten bestehen aus gepressten Zellulosefaserflocken und können zurechtgeschnitten und mittels Klammern befestigt werden.
Vorteile statt Vorurteile
Der allgemeine Irrglaube, dass Zellulose leicht entflammbar ist, lässt sich nicht bestätigen. Ganz im Gegenteil: Bei der Herstellung des Dämmmaterials werden so genannte Borate beigemischt, die verhindern dass die Dämmung Feuer fängt. Auch das Vorurteil dass das Dämmmaterial Feuchtigkeit nicht standhält, stimmt nicht. In Nassräumen sollte Zellulose zwar nicht eingebaut werden, aber im Vergleich zu anderen Dämmstoffen, ist die Zellulose in der Lage geringe Feuchtigkeit aufzunehmen und auch wieder abzugeben. Dadurch schafft die Dämmung ein gutes Raumklima, indem sie im Sommer die Feuchtigkeit aus der Luft aufnimmt und sie in den Wintermonaten wieder abgibt.
Energieeffizient Wohnen: KfW fördert wieder Einzelmaßnahmen
Veröffentlicht am 03.07.2011
Immobilienbesitzer, die ihr Haus schrittweise energieeffizient sanieren wollen, haben es seit diesem Jahr wieder leichter. Nachdem die Fördermittel im September 2010 gestrichen wurden, unterstützt die KfW jetzt auch wieder Teilsanierungen mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten.Förderung als Lösung
Ein unsanierter Altbau verschwendet unnötige Energie, was sich vor allem mit einem Blick auf die hohe Stromrechnung bemerkbar macht. Die Lösung lautet hier Gebäudesanierung, die oft am nicht vorhandenen Eigenkapital scheitert. Hier helfen entsprechende Förderprogramme weiter. Gefördert werden zum Beispiel die Erneuerung der Fenster, der Einbau einer Lüftungsanlage, die Wärmedämmung oder eine Heizungsmodernisierung, sofern gleichzeitig eine effiziente Umwälzpumpe eingebaut wird.
Wer erhält die Förderung?
Die Förderung erhält nur, wer den erforderlichen Energiestandard erfüllt und ein schlüssiges Gesamtkonzept vorlegt. Beispielsweise ist der Austausch von schlecht isolierten Fenstern wenig effizient, wenn die Fassadendämmung nicht dem neuesten Standard entspricht. Deshalb ist es erforderlich, die Sanierungsmaßnahmen mit einem Sachverständigen Schritt für Schritt zu planen, damit die Gelder sinnvoll eingesetzt werden. Der Fachmann steht nicht nur bei der Planung, sondern auch während der Umbaumaßnahmen unterstützend zur Seite. Die Kosten des Sachverständigen werden mit bis zu 50 Prozent von der KfW übernommen, wobei der geförderte Höchstbetrag 2.000 Euro beträgt.
Rückzahlung am Ende der Laufzeit
Die KfW hat für alle wohnwirtschaftlichen Programme eine endfällige Finanzierungsvariante eingeführt. Das bedeutet, dass die Darlehensschuld erst am Ende der Laufzeit getilgt wird und während der Laufzeit ausschließlich Zinsen fällig werden. Dabei beträgt die Laufzeit des Darlehens bis zu acht Jahre, aber mindestens vier Jahre. Zur Tilgung am Laufzeitende können auch Sparguthaben verwendet werden.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen der KfW erhalten Sie hier.
Neue Förderkonditionen für erneuerbare Energien
Veröffentlicht am 10.06.2011
Seit März 2011 gibt es neue Förderrichtlinien für erneuerbare Energien. Neben den Neuerungen für den Bereich Wärmepumpen sind die erhöhten Zuschüsse für Kombi-Solaranlagen besonders attraktiv. Wer davon profitieren möchte, sollte den Antrag bis zum Jahresende einreichen, denn danach sind wieder die alten Konditionen gültig.Die Förder-Richtlinien auf einen Blick:
Kombi-Solaranlagen:
1. Die Basisförderung für Solarkollektoren zur Raumheizung und zur kombinierten Warmwasserbereitung wurde von 90 Euro auf 120 Euro pro Quadratmeter erhöht.
2. Es wurde ein Kesseltauschbonus in Höhe von 600 Euro eingeführt (früher 400 Euro), für den Fall, dass ein alter Heizkessel ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel ausgetauscht werden soll.
3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie mit Wärmepumpe oder Solarthermie mit Biomasse wurde ebenfalls auf 600 Euro erhöht (vorher 500 Euro).
Wärmepumpen:
1. Ab sofort beziehen sich die Förderanforderungen für Wärmepumpen nicht mehr auf die Wohnfläche, sondern auf die Wärmeleistung.
2. Die Förderung beträgt 2.400 € für Wärmepumpen in Einfamilienhäusern und bis zu 11.400 € für Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.
3. Ab sofort sind auch große effiziente Wärmepumpen für Bestandsgebäude, Prozesswärme oder Wärmenetzeinspeisung Bestandteil der KfW-Förderung.
Hinweis: Förderbar sind nur solche Anlagen an oder in Gebäuden, die vor dem 01. Januar 2009 gebaut wurden, oder für die vor diesem Zeitpunkt ein Bauantrag gestellt wurde. Für Anlagen in oder auf Neubauten ist die Förderung nicht gültig.
Steuerspartipp: Handwerkerrechnungen absetzen
Veröffentlicht am 01.06.2011
Handwerkerrechnungen für Modernisierungsmaßnahmen und Reparaturen in Wohnräumen können Ihre Steuerschuld mindern. Seit dem 01.01.2009 dürfen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Das ergibt eine jährliche Ersparnis von bis zu 1.200 Euro. Nicht nur Vermieter und Eigentümer, sondern auch Mieter profitieren von diesem Vorteil, solange die Handwerksarbeiten im Privathaushalt durchgeführt werden. Dabei ist es egal ob Sie Modernisierungsarbeiten, Erhaltungsmaßnahmen, oder Renovierungen durchführen lassen. Wichtig ist, dass nur die Dienstleistung des Handwerkers, also reine Arbeitskosten, von der Steuer abgesetzt werden dürfen. Materialkosten sind davon nicht betroffen. Achten Sie deshalb darauf, dass Arbeitslohn und Arbeitsmaterial auf der Rechnung als jeweils einzelne Posten mit getrennter Mehrwertsteuer aufgeführt sind.
Zusätzlicher Bonus
Selbst Handwerkerleistungen, die nicht unter Renovierungsleistungen fallen, wie z.B. Garteninstandhaltungen oder Wohnungsreinigung, können Ihre Steuerschuld mindern. Für Arbeiten dieser Art dürfen nochmals 1.200 Euro geltend gemacht werden (20 Prozent von 6.000 Euro.)
Welchen Nachweis will das Finanzamt sehen?
Das Finanzamt verlangt neben der Einreichung der Rechnung, einen Überweisungsbeleg oder eine bankbestätigte Bescheinigung. Im Zweifelsfall reicht die Kopie des Überweisungsträgers nicht aus und Barzahlungen mit Quittung werden ebenfalls nicht anerkannt.
Wichtig: Wenn Sie die Rechnung bereits als Sonderausgabe, Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht haben, wird der Steuerbonus natürlich nicht gewährt.


